Ein Auffahrunfall ereignete sich im regionalen Verkehrsraum direkt in Buchholz in der Nordheide, wo eine **Mercedes-Benz E-Klasse (E 220 d)** durch ein Auffahren des nachfolgenden PKW einen Heckanstoß erlitt. Um dem geschädigten Fahrzeughalter maximalen Komfort und eine schnelle Beweissicherung zu ermöglichen, reiste unser Sachverständigenbüro im Rahmen unseres mobilen Services direkt für die Besichtigung beim Fahrzeughalter in Jesteburg an.
🔍 Verdeckte Risiken: Das Problem mit der Anhängerkupplung
Bei einem Heckanstoß auf ein Fahrzeug mit **Anhängerkupplung (AHK)** ist besondere Vorsicht geboten. Selbst wenn die Stoßstange oberflächlich nur Kratzer aufweist, wird die Aufprallenergie über den Kugelkopf direkt ungefiltert in die Längsträger des Fahrzeugrahmens eingeleitet. Aufgrund dieses massiven mechanischen Impulses wurde die Anhängerkupplung im Gutachten zwingend **zur Erneuerung nach strengen Herstellervorgaben** kalkuliert, um die spätere Verkehrssicherheit im Gespannbetrieb absolut zu garantieren.
Ein zentraler Schwerpunkt bei diesem Gutachten lag in der Durchsetzung der korrekten Reparaturkosten. Da die betroffene E-Klasse lückenlos **scheckheftgepflegt** ist, greift hier die gefestigte, geltende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).
Nach ständiger Rechtsprechung muss sich der Geschädigte bei einem scheckheftgepflegten Fahrzeug von der Versicherung im Haftpflichtschadenfall nicht auf eine günstigere, freie Werkstatt verweisen lassen. In unserem Schadengutachten wurden daher die **Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Mercedes-Benz Vertragswerkstatt** zugrunde gelegt. Nur so ist gewährleistet, dass die fachgerechte Instandsetzung inklusive der Lackierung exakt dem Werksstandard entspricht und kein finanzieller Nachteil für den Halter entsteht.