Heckschaden E220D in Jesteburg
Aktueller Fall · Heckschaden · Mercedes-Benz

Auffahrunfall: Mercedes-Benz E 220 D mit Heckschaden

Ein Auffahrunfall ereignete sich im regionalen Verkehrsraum direkt in Buchholz in der Nordheide, wo eine **Mercedes-Benz E-Klasse (E 220 d)** durch ein Auffahren des nachfolgenden PKW einen Heckanstoß erlitt. Um dem geschädigten Fahrzeughalter maximalen Komfort und eine schnelle Beweissicherung zu ermöglichen, reiste unser Sachverständigenbüro im Rahmen unseres mobilen Services direkt für die Besichtigung beim Fahrzeughalter in Jesteburg an.

🔍 Verdeckte Risiken: Das Problem mit der Anhängerkupplung

Bei einem Heckanstoß auf ein Fahrzeug mit **Anhängerkupplung (AHK)** ist besondere Vorsicht geboten. Selbst wenn die Stoßstange oberflächlich nur Kratzer aufweist, wird die Aufprallenergie über den Kugelkopf direkt ungefiltert in die Längsträger des Fahrzeugrahmens eingeleitet. Aufgrund dieses massiven mechanischen Impulses wurde die Anhängerkupplung im Gutachten zwingend **zur Erneuerung nach strengen Herstellervorgaben** kalkuliert, um die spätere Verkehrssicherheit im Gespannbetrieb absolut zu garantieren.

Rechtssichere Kalkulation: Stundenverrechnungssätze einer Mercedes-Benz Vertragswerkstatt

Ein zentraler Schwerpunkt bei diesem Gutachten lag in der Durchsetzung der korrekten Reparaturkosten. Da die betroffene E-Klasse lückenlos **scheckheftgepflegt** ist, greift hier die gefestigte, geltende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).

Nach ständiger Rechtsprechung muss sich der Geschädigte bei einem scheckheftgepflegten Fahrzeug von der Versicherung im Haftpflichtschadenfall nicht auf eine günstigere, freie Werkstatt verweisen lassen. In unserem Schadengutachten wurden daher die **Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Mercedes-Benz Vertragswerkstatt** zugrunde gelegt. Nur so ist gewährleistet, dass die fachgerechte Instandsetzung inklusive der Lackierung exakt dem Werksstandard entspricht und kein finanzieller Nachteil für den Halter entsteht.

💡 Fazit für Geschädigte: Versicherungen versuchen bei Heckschäden fast immer, den Tausch der Anhängerkupplung zu streichen oder die Stundensätze auf freie Werkstätten herunterzurechnen. Vertrauen Sie auf ein unparteiisches KFZ-Gutachten nach DIN 17024 – wir sichern Ihre realen Ansprüche und Ihren Anspruch auf eine markengebundene Reparatur lückenlos ab.